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Almanca B1.2 Lehrbuch Ders Kitabı Sayfa 47 Cevabı Meb Yayınları

Kunstfreiheit

Lies den Auszug aus dem Grundgesetz und beantworte die Fragen. In Deutschland ist die Kunstfreiheit im Grundgesetz (GG) manifestiert. Im Artikel 5 steht: (3) 1. Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. 2. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. Kunstfreiheit ist in Deutschland ein Grundrecht. Es bezeichnet die Freiheit vom Herstellen und Zeigen der Kunst. Dies wird von Art. 5 Abs. 3 GG geschützt. Vom Schutzbereich umfasst sind auch die Mittler, die die Kunst dem Publikum zuganglich machen. Die Frage, ob unter der Kunstfreiheit auch der Anspruch vom Publikum, Kunst konsumieren zu dürfen, fallt, ist umstritten. Die Kunstfreiheit wird bedingungslos gewahrt und kann nur durch die Verfassung von bestimmten Schranken, wie z. B. andere Grundrechte, beschrankt werden.

1. Der materielle Kunstbegriff: Kunst liegt vor, wenn das Werk das geformte Ergebnis einer freien schöpferischen Gestaltung ist, in dem der Künstler seine Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse zu unmittelbarer Anschauung bringt. 2. Der formale Kunstbegriff: Kunst liegt vor, wenn das Objekt einem bestimmten Werktyp (d. h. Gemalde, Skulptur, Gedicht, Film, Oper) zugeordnet werden kann. 3. Der offene Kunstbegriff: Kunst liegt vor, wenn das Werk interpretationsfahig und -bedürftig sowie vielfaltigen Interpretationen zuganglich ist. Demgegenüber ist das nichtkünstlerische Werk eindeutig begrenzt, rasch durchschaubar und die Aussagen und Formen sind fraglos. Jedes weitere Nachsinnen oder Forschen erscheint überflüssig. Diese drei Definitionen zeigen, wie schwer es ist, Kunst zu bestimmen und dass es letztlich auf die subjektive Sicht des Schaffenden ankommt. Kunst ist das, was von ihrem Schöpfer als Kunst betrachtet wird.

Erganze die Lücken mit den gegebenen Wörtern.

1. Ein......................................................ist jemand, der zwischen Personen/Gruppen/Institutionen vermittelt. 2. Die.......................................................ist die Wirkung, die die Gestaltung von etwas (z. B. Kunstwerk, Gebaude) ausstrahlt. 3. Das.......................................................ist ein grundlegendes Recht, das dem Bürger von einem Staat garantiert wird. 4. Ein.......................................................ist jemand, der etwas Bedeutendes geschaffen oder gestaltet hat. 5. Das.......................................................ist der oberste Gerichtshof von der Bundesrepublik Deutschland. Seine Entscheidungen binden alle anderen staatlichen Organe. 6. Die.......................................................ist die Praxis von der richterlichen Entscheidung. 7. Wenn etwas direkt ist und nicht durch einen Dritten vermittelt wird, kann man auch „.......................................................“ sagen.

B Sind die Aussagen richtig? Wenn nicht, korrigiere sie.

1. In Deutschland ist die Freiheit der Kunst im Grundgesetz als Option gegeben. 2. Kunstfreiheit ist in Deutschland ein Grundrecht. 3. Der Schutzbereich vom Gesetz umfasst auch das Publikum. 4. Kunst kann man durch andere Grundrechte beschranken. 5. Der Staat darf den Wert von einem Kunstwerk nicht bestimmen. 6. Kunst ist nicht klar definiert. 7. Viele Kunstbegriffe, die sich gegenseitig erganzen, haben sich in der Rechtsprechung herausgebildet. 8. Nach diesen Definitionen bestimmt der Kaufer, was man als Kunst betrachten soll.

  • Cevap:

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